Soziale Absicherung von Film- und Fernsehschauspieler/innen erweitert


Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger sind einer erzielten Vereinbarung des Bundesverbandes der Film- und Fernsehschauspieler (BFFS) und Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten e.V. (BV) gefolgt, die eine Konkretisierung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung von Schauspieler/innen vorsieht.Bislang - nach Beschlusslage von 1999 - mussten Schauspieler nach Auffassung der Spitzenverbände immer - unabhängig von der Anzahl der Drehtage - für die gesamte Produktionszeit versichert werden. Dies führte in der Praxis häufig zu Problemen, weil Produktionen Schauspieler mit einzelnen Drehtagen nur pro Drehtag versichert haben. Die erarbeitete Vereinbarung differenziert nun drei Kategorien von Schauspieler/innen, die hinsichtlich der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses (Vertragsverhältnisses) unterschiedlich bewertet werden; sozialversicherungspflichtig handelt es sich aber immer um eine ständige und abhängige Beschäftigung. Die Vereinbarung beinhaltet zwei wesentliche Neuerungen. Das erste ist die sozialversicherungsrechtliche Anerkennung von Zusatz- und Vorbereitungsleistungen der Schauspieler, was sich in einer pauschalen Bewertung nach - etwas komplizierter - Berechnung von zusätzlichen Beschäftigungstagen pro Drehtag ergibt. Das heisst zum Beispiel: für 50 Drehtage gibt es 15, für 7 Drehtage 5 und für 2 Drehtage 2 zusätzliche Beschäftigungstage. Die zweite Neuerung ist die, dass mit der Einteilung in drei Kategorien die Praxis der Beschäftigungstypen von Schauspieler/innen besser abgebildet wird.    

Entscheidend wird jetzt sicherlich sein, wie bewusst diese Regelung auch umgesetzt wird. Denn: bei Verpflichtungen von einzelnen Drehtagen gab es nach gültigem Tarifvertrag zwischen ver.di und dem BV schon seit 1996 die Regelung, bei 2 bis 4 Drehtagen unter Anrechnung der Vorbereitungszeit zusätzlich 3-5 Beschäftigungstage sozialversicherungspflichtig zu vereinbaren. Für die Zukunft ist aber bedeutsam, dass nun auch für Schauspieler durch zeitliche Anerkennung der Zusatzleistungen die Möglichkeit besteht, mehr sozialversicherungspflichtige Beschäftigungstage zu erreichen, da sie vom tariflich vereinbarten Arbeitszeitkonto in der Regel nicht partizipieren. Bei längeren Produktionen ist es auch für Schauspieler/innen interessant sich bezüglich Überstunden und Urlaubszeiten den Zeitkontenrechner für Filmschaffende von connexx-av anzusehen.  

 


http://www.bffs.de/uploads/media/Eckpunktepapier_und_Zusatzleistungsformel.pdf

http://www.connexx-av.de/upload/m43d100a764570_verweis1.pdf

http://www.connexx-av.de/meldung_volltext.php3?si=1&id=45f93f570a984&view=〈=1&akt=brancheninfos_filmfernsehproduktion

 


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