Unterschriftensammlung: Gutes Wohnen für alle!- Für bessere „Ausführungsvorschriften Wohnen“ bei Hartz IV in Berlin

In Berlin leben rund 600 000 Menschen von Hartz IV. Neben den Regelsätzen der Sozialhilfe erhalten sie die „angemessenen“ Kosten für Unterkunft und Heizung erstattet. Was in Berlin „angemessen“ gilt, regeln die „Ausführungsvorschriften Wohnen“ des Senats, kurz: AV-Wohnen. Seit ihrem Inkrafttreten im Jahr 2005 sind sie nicht an die Entwicklung des Wohnungsmarkts angepasst worden. Dabei sind die Netto-Kaltmieten im Wohnungsbestand seitdem um durchschnittlich 9 bis 12 Prozent und die Preise für Öl und Gas seit 2003 um 35 Prozent gestiegen.  Die Konsequenzen für die Betroffenen: Wer eine Miete zahlt, die über den Richtwerten der AV-Wohnen liegt, wird vom Jobcenter nach einer Schonfrist aufgefordert, die Wohnkosten zu senken. Viele können dies nur, indem sie aus ihrer Wohnung und dem angestammten Lebensumfeld wegziehen. Wer dies nicht kann oder will, muss die übersteigenden Mietkosten aus der Hartz-IV-Regelleistung, also dem Existenzminimum, finanzieren.
Wir fordern:
* Deutlich höhere Richtwerte für die „Angemessenheit“ von Wohnkosten
Die Richtwerte müssen deutlich angehoben werden, um die Steigerungen bei den Miet- und Heizkosten aufzufangen. Die Richtwerte müssen regelmäßig, mindestens einmal jährlich, um festgestellte Kostensteigerungen zeitnah angepasst werden.
* Die bestehende Schonfrist muss erhalten bleiben
Insbesondere der Bundesrechnungshof will diese Regelung abschaffen. Die Folge wären mehr Zwangsumzüge und mehr Menschen, die sich einen Teil der Miete buchstäblich vom Munde absparen müssten.
* Erweiterte Härtefallregelungen
In den AV-Wohnen sind Ausnahmen von Kostensenkungsaufforderungen enthalten. So dürfen bestimmte Personengruppen die Richtwerte um 10 Prozent überschreiten. Die Liste ist zu erweitern. Eine Überschreitung um 15 Prozent muss möglich sein.
* Recht auf Wohnungswechsel
Derzeit scheitern viele Wohnungswechsel an einer willkürlichen und schleppenden Handhabung durch die Jobcenter. Es braucht klare Vorschriften für ein Verwaltungshandeln, das freiwilligen Wohnungswechsel nicht erschwert.
Die Unterschriftenlisten sind auf der Homepage von BALZ (Berliner Arbeitslosenzentrum evangelischer Kirchenkreise in Berlin e.V.) zu finden:
www.berliner-arbeitslosenzentrum.de
Dort auf der Homepage kann man sich in den Feldern unter: Ich unterstütze die Forderungen ganz ohne technische Probleme direkt eintragen.

Wer selbst im Bekanntenkreis oder bei Veranstaltungen etc. Unterschriften sammeln möchte, der kann die entsprechende ‘Liste zum Unterschriften sammeln’ ausdrucken, wenn er diesen Link eingibt:
www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/download/Unterschriftenliste.pdf

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