Archiv für Mai, 2009

29.+ 30. Mai Santrra Oxyd im Terzo Mondo

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Santrra Oxyd und ihr Space Akkordeon entsteigen 1984 der Berliner Punkszene. Ein Knopf beim Reindrücken drücken, ein anderer beim Herausziehen- einen selbstgebastelten Text dazu singen- fertig ist das Stück-heißt das Motto. Zusammen überregional bekannt werden sie durch das Berliner Atonal Festival 1985, welches ihr den ersten Schallplattenvertrag einträgt: Santrra und sonst Niemand (rebelRecords/SPV) heißt die LP die kurz darauf auf den Markt kommt. Schnell steigt sie auf als Punkchanteuse in den Deutschen Musikerszenenhimmel, wechselt die Plattenfirma, bringt eine LP 1886 ( Oxyd (Zensor) und eine Maxisingle 1987 (König und Königin/Zensor) heraus, überwirft sich mit der Plattenfirma und tourt fortan durch den Osten Deutschland nach dem Mauerfall. Nach ihrer Heirat mit dem tibetischen Geistlichen Tschaglung Tulku Ngawang Gelek wechselt sie  in die tibetische Volksmusik und tritt mit ihrem Mann als Duo auf. More…

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Zentrum für Politische Schönheit (ZPK) beim Rezitieren eines Gedichts im Öffentlichen Raum festgenommen

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Foto: ZPK

„Zum 60. Jahrestag der Bundesrepublik ist es endlich wieder soweit“, schreibt das ZPK in einer Pressemeldung, „für das Rezitieren von Gedichten kann man verhaftet werden.“ Während den Arbeiten an einer neuen Aktion wurde das Zentrum für Politische Schönheit heute morgen bei einem Morgenständchen für Horst Köhler festgenommen. Das Gedicht, das „An die Schönheit“  hieß und von Ernst Stadler stammte, enthielt laut LKA „meinungsäussernde Inhalte“. Das Zentrum für Politische Schönheit ist ein Think Tank für Aktionskunst (und demnächst eine Partei). Es kämpft für mehr Schönheit in der Politik.

Kunst als Aktion im Öffentlichen Raum oder überhaupt die Nutzung des Öffentlichen Raums ist hierzulande kein einfaches Unterfangen mehr. Denn hier wird von der Polizei meistens unterstellt, es handele sich um eine nicht-angemeldete Demonstration, was ein Straftatsbestand ist. Politische Aussagen und damit gemeinhin Handlungen im Öffentlichen Raum bedürfen nämlich immer einer Anmeldung und einer Genehmigung. Daher kann der öffentliche Raum in der aktuellen Gesetzeslage eigentlich nur zur Fortbewegung,  zur Werbung und zu privaten Aufenthalten genutzt werden. Eine spezielle Gefahrenzone sind offzielle Gebäude, weil sonst leicht der Verdacht entstehen könnte, man würde sich über diese und die Organe und Personen, die sie beherbergen, also zum Beispiel den demokratisch gewählten Bundespräsidenten Horst Köhler, lustig machen. Und da ist Schluß mit der Komik und auch mit dem Grundrecht auf Kunstfreiheit. Das ist natürlich schwierig, denn eine aktuelle Studie ergab, dass sich die Kunstschaffenden mehr öffentliche Aktionsformen in ihrer Arbeit wieder für notwendig halten. More…

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Am Ende der Marktfreiheit – Studie zur Arbeits- und Lebenssituation der Theaterschaffenden erschienen


Der Fonds Darstellende Künste initiierte mit dem Zentrum des Internationalen Theaterinstituts der Bundesrepublik Deutschland (ITI) und weiteren Kooperationspartnern, darunter auch ver.di, 2007 die bislang umfassendste Datenerhebung zu Arbeits- und Lebensbedingungen der Theater- und Tanzschaffenden in Deutschland. Die Auswertung wurde vom Zentrum für Kulturforschung in Bonn übernommen.

4100 nahmen an der Studie zur “Wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage der Theater- und Tanzschaffenden“ deren erste Ergebnisse nun vorliegen und die Anfang Mai auf dem internationalen Symposium “Report Darstellende Künste: Die Lage der Theater- und Tanzschaffenden im Kontext internationaler Mobilität“ diskutiert wurden. Ziel ist, Material für kulturpolitische und kulturwirtschaftliche Strategien auf kommunaler, Landes- und Bundesebene zur Diskussion zu stellen, um eine Verbesserung der Künstler_innen  in einem veränderten Arbeitsmarkt zu erreichen. Beabsichtigt war, alle Tanz- und Theaterschaffenden einzubeziehen und zu Beruf, Biographie, Herkunft, Ausbildung, Einkommen, Arbeitssituation, sozialer Sicherung und kulturpolitischem Handlungsbedarf zu befragen. Jedoch beteiligten sich nur ca. 700 Beschäftigte der festen Häuser, weil das Präsidium des Deutschen Bühnenvereins, der Arbeitgeberverband der öffentlichen Theater, die Studie nicht kommunizierte und eine Unterstützung ablehnte.

Die fast 60 Prozent der Befragten waren weiblich, der Altersdurchschnitt lag zwischen 30 und 39 Jahren, knapp 85 Prozent waren in Deutschland geboren, 7 Prozent kamen aus einem anderen Land der EU, knapp ein Viertel lebt in Berlin, über die Hälfte hat einen, meistens künstlerischen Hochschulabschluss und ist ledig. 65,7 Prozent hat keine Kinder und führt durchaus berufliche Motive an. Es gibt kaum einen Tätigkeit aus dem Theaterbereich, ob künstlerisch, technisch oder pädagogisch, die nicht vertreten ist, am häufigsten ist der Schauspielerberuf. 20 Prozent üben derzeit einen anderen Beruf aus. 70, 3 Prozent kamen auf 10 Projekte pro Jahr, die häufig mit einer Grundgage und mit Erfolgbeteiligung honoriert wurden. Knapp ein Drittel wies jährlich 4 bis 6 Monate auf, die nicht durch Projekte abgedeckt wurden. Die Zahl der Gast-, Teil- und befristeten Verträge an Theatern nimmt zu. Gut ein Drittel hatte kein festes Arbeitsverhältnis.

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KHM veranstaltet einen internationalen Wettbewerb für Kurzfilm

Die Kunsthochschule für Medien und der WDR veranstalten den Nachwuchswettbwerb “kurzundschön” für Kurzfilm, Motion Design und Werbespots. Neu ist die Kategorie “Mobile Miniaturen” - Stories, Serien, Mobisodes, Spiele und Informationen fürs Handy und fürs Internet. Eingeladen sind Studierende, Azubis und Trainees. Bewerbungsschluss ist der 23. Juli. More…

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Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung für kurzfristig abhängig Beschäftigte


Es wird eine Sonderregelung für kurzfristig abhängig Beschäftigte geben. Auf Initiative von ver.di und den Druck vieler Berufsverbände aus Kunst und Medien wird noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Verbesserung der sozialen Sicherung von überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit (Anwartschaftszeit- Änderungsgesetz - AwzÄndG) umgesetzt. Die Dauer des Anspruchs beträgt in den Fällen der verkürzten Anwartschaftszeit bei Versicherungspflichtverhältnissen von sechs Monaten drei Monate, von acht Monaten vier Monate, von  zehn Monaten fünf Monate. Bei 12 Monaten gibt es wie bisher einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld 1 (bei 12 Monaten 6 Moante, bei 16 Monaten 8 Monate, bei 20 Monaten 10 Monate, bei 24 Monaten 12 Monate, ab 50 Jahre kann das Arbeitslosengeld 1 ab 30 Monaten bis zu 2 Jahren gezahlt werden).  Die Voraussetzungen sind: More…

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