Archiv für die Kategorie 'B: Kunst und Rechtliches'

Für kurzfristig Beschäftigte gilt ab 1. September „6statt12“ – mit Einschränkungen

Das ver.di Projekt connexx hatte eine Verbesserung für die vielen kurzfristig Beschäftigten in Kultur und Medien gefordert. Die Kampagne wurde von weiteren Verbänden und auch den freien Theaterschaffenden unterstützt.
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Sonderregelung in der Arbeitslosenversicherung für kurzfristig abhängig Beschäftigte


Es wird eine Sonderregelung für kurzfristig abhängig Beschäftigte geben. Auf Initiative von ver.di und den Druck vieler Berufsverbände aus Kunst und Medien wird noch in dieser Legislaturperiode das Gesetz zur Verbesserung der sozialen Sicherung von überwiegend kurz befristet Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit (Anwartschaftszeit- Änderungsgesetz - AwzÄndG) umgesetzt. Die Dauer des Anspruchs beträgt in den Fällen der verkürzten Anwartschaftszeit bei Versicherungspflichtverhältnissen von sechs Monaten drei Monate, von acht Monaten vier Monate, von  zehn Monaten fünf Monate. Bei 12 Monaten gibt es wie bisher einen Anspruch auf 6 Monate Arbeitslosengeld 1 (bei 12 Monaten 6 Moante, bei 16 Monaten 8 Monate, bei 20 Monaten 10 Monate, bei 24 Monaten 12 Monate, ab 50 Jahre kann das Arbeitslosengeld 1 ab 30 Monaten bis zu 2 Jahren gezahlt werden).  Die Voraussetzungen sind: More…

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Tanz- und Theaterschaffende fordern Anpassung der Arbeitslosenversicherung für Kultur- und Medienschaffende

Die Teilnehmer des internationalen Symposiums “Report Darstellende Künste“ fordern die Bundesregierung auf, den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegten Gesetzesentwurf „6 statt 12“  zur Verbesserung der sozialen Sicherung von überwiegend kurzfristig Beschäftigten bei Arbeitslosigkeit zielführend zu diskutieren und noch in dieser  Legislaturperiode umzusetzen.

Die auf dem Symposium vorgestellte Studie zur „Wirtschaftlichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Lage der Theater- und Tanzschaffenden“ zeigt, dass knapp ein Drittel der befragten Künstler nur 6 bis 8 Monate pro Jahr in Projekten erwerbstätig und damit nicht durchgängig beschäftig ist. Daraus resultiert, dass die Kunst- und Kulturschaffenden aufgrund der besonderen Arbeitverhältnisse aus den Leistungen der Arbeitslosenversicherung und dem allgemein geltenden Sozialversicherungssystem ausgeschlossen werden. Zur Kulturförderung gehört auch die soziale Absicherung derjenigen, die in diesen Bereichen arbeiten. Die Studie belegt, dass Tanz- und Theaterschaffenden flexibel, abhängig, befristet, unständig und in selbständigen Arbeitsverhältnissen arbeiten. In dieser Kombination lassen sich die Arbeitsmodelle der Zukunft ablesen. Somit fordern wir die Bundesregierung auf, auf diesen Sachverhalt zu reagieren. Die bei dem Symposium anwesenden kulturpolitischen Vertreter der Regierungskoalition Gitta Connemann (CDU) und Angelika Krüger-Leißner (SPD) sowie die Chefin der Berliner Senatstskanzlei Frau Prof. Barbara Kisseler und der Münchner Kulturdezernent der Landeshauptstadt München und Sprecher des Kultursausschusses des Deutschen Städtetages, Dr. Hans-Georg Küppers, sehen ebenfalls dringenden Handlungsbedarf den eingebrachten Gesetzesentwurf noch in dieser Legislaturperiode zu verabschieden.

Die Kostenschätzung des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück für diese Maßnahme geht nach Auskunft der Bundestagsabgeordneten von Mehrkosten in Höhe von 250 Millionen Euro aus. Unverständnis löst die Blockade des Finanzministers deshalb aus, da es sich hier um eingezahlte Beiträge der Versicherten und nicht um Steuergelder handelt.
Die Kunst- und Kulturschaffenden akzeptieren nicht,  dass diese geringe Summe im Vergleich zu den im Kontext der Wirtschafts- und Finanzkrise bereitgestellten Geldern der  Konjunkturpakete I und II nicht aufgebracht wird. More…

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Appell an die Bundesregierung: Krankengeld für freiwillig Versicherte festschreiben und ausbauen

Seit 2009 haben freiwillig gesetzlich Versicherte, Freiberufler und Selbstständige, die nicht in der KSK sind, keinen Anspruch mehr auf ein Krankengeld ab der 7. Woche.  In der Gesetzgebung zur Sozialversicherung unter Bismarck wurde die Krankenversicherung erstmalig 1884 eingeführt und sah vor, im Falle der Erwerbsunfähigkeit, von dem 3. Tage der Erkrankung ein Krankengeld zu gewähren.

Die Änderungen an den seit 01.01.09 geltenden Regelungen, die ab September umgesetzt werden soll, betreffen Selbstständige, unständig Beschäftigte und in der KSK Versicherte. Der Krankengeldanspruch besteht für die genannten weiterhin erst ab der 7. Woche. Die Schere, die sich in der Sozialversicherung zwischen regulären Arbeitsverhältnissen, also abhängiger Beschäftigung und zwischen den zunehmend „neuen“ Arbeitsformen, wie selbstständig, befristet und kurzfristig, wie unständig Beschäftigten auftut, wird damit nicht verringert. Die Bundesregierung tut so, als gäbe es diese Arbeitsformen nicht, dabei wird die unbefristete, abhängige Beschäftigung zur Ausnahme. Sie fällt damit hinter die Gesetzgebung von 1884 zurück und ersetzt diesen grundlegenden Anspruch durch Wahltarife, die ein Krankengeld ab der 7. Woche vorsehen. In Zeiten knapper Kassen besteht die Gefahr, dass die meisten unterversichert bleiben. Es ist also zwingend notwendig, den Anspruch auf gesetzliches Krankengeld bei allen gesetzlich Krankenversicherten festzuschreiben. Durch den Entfall des Regelanspruchs auf Krankengeld verlieren Frauen auch ihren Anspruch auf Mutterschaftsgeld, der an das Krankengeld gekoppelt ist.

Bei den Wahltarifen fehlen Mindeststandards und genaue Definitionen, z.B. wäre es Müttern möglich schon ab dem 1. Tag der Erkrankung eines Kindes Krankengeld zu erhalten? Außerdem ist weder die Beitragsfreiheit noch die Wirkung auf die Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung geregelt. Zudem besteht gegenüber anderen privaten Zusatzversicherung eine übermäßig lange Bindefrist (Jahre) und eine halbjährige Karenzzeit bei einem Wechsel. Auch mit dem Künstlersozialversicherungsgesetz bestehen Unstimmigkeiten. Warum führen die Krankenkassen für die hier Versicherten erst Wahltarife ab der 3. Woche ein und nicht auch schon nach dem 1. oder 3. Tag? Während sich der Beitrag in der KSK nach dem zu erwartenden Arbeitseinkommen richtet, soll sich der Wahltarif auf das vorige Jahr und den Steuerbescheid stützen. Zwei unterschiedliche Anspruchshöhen widersprechen den Grundprinzipien in der Rechtssprechung. Unklar ist auch, wie sich unterschiedliche Beschäftigungsarten auswirken

Die Kulturschaffenden hatten eigentlich erwartet, das auf Grundlage des Berichts der Enquetekommission Verbesserungen für ihre Situation. Stattdessen ist aber durch die Abschaffung des Regelkrankengelds und der Sperre des Krankengelds für die ersten 6 Wochen eine Verschlechterung eingetreten. More…

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Praktikantenausbeutung bedeutet Arbeitsplatzabbau

Seit 2006 warten viele Praktikant_innen auf die angekündigten Verbesserungen der Bundesregierung zum Thema “Praktikum”. Gerade in Kultur und Medien gibt es unbezahlte Dauerpraktika zuhauf. Getan hat sich jedoch nichts. Denn die Arbeitgeber möchten ungern zahlen oder gar eine grundsätzliche Regelung. Grundsätzlich gilt aber: Praktika dürfen keine reguläreArbeitsverhältnisse ersetzen. Jedoch muss dieser Anspruch meist gerichtlich eingeklagt werden. Auf www.praktika-offensive.de sind viele Hinweise zur rechtlichen Situation und eine Datenbank mit Informationen. Am 26. März ist in der ver.di Bundesverwaltung eine Diskussion zwischen der Offensive Praktika und Vertretern der Politik geplant.

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